Donnerstag, 24. Januar 2008 / 18:50 Uhr
Frankfurt/Main - Wegen eines Formfehlers bei der Dopingkontrolle hat das DFB-Sportgericht Fußball-Profi Daniel Gunkel vom Zweitligisten FSV Mainz 05 verwarnt.
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Zugleich wurde der Bundesliga-Absteiger mit einer Geldstrafe von 8000 Euro belegt, teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit. In der Urteilsbegründung hieß es, dass Gunkel sich vor dem Spiel am 14. Dezember 2007 beim FC St. Pauli aus gesundheitlichen Gründen in die Behandlung des Mainzer Mannschaftsarztes begeben hatte und dabei eine Spritze mit einer Substanz erhielt, die nach den Anti-Doping-Richtlinien des DFB anzeigepflichtig ist. Für die Dopingkontrolle sei die Verabreichung des Medikaments vom Mannschaftsarzt und vom Spieler gemäß den Vorschriften angegeben worden. Allerdings hatte es der Mannschaftsarzt zuvor versäumt, die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) durch Ausfüllen eines dafür vorgesehenen Formblattes in Kenntnis zu setzen.
dpa
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