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Schweizer Urteil im Sportrechtsprozess erst nach EM

Zug - Im Prozess gegen ehemalige Manager des Sportrechte-Vermarktungskonzerns ISMM/ISL wird das Strafgericht im Schweizer Zug sein Urteil am 2. Juli bekanntgeben. Das kündigte die Gerichtsvorsitzende an.

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Die sechs Angeklagten sprachen in ihren Schlussworten am sechsten und letzten Prozesstag von einem Alptraum, den das ihrer Ansicht nach unfaire Strafverfahren bedeutet habe. Sie gaben dem Fußball-Weltverband FIFA als wichtigstem Geschäftspartner der 2001 Konkurs gegangenen ISMM die Schuld dafür, dass es ihnen nicht gelungen sei, die Firma und damit die Arbeitsplätze zu retten. Die FIFA hatte das Strafverfahren ausgelöst.

Die Angeklagten zeigten sich empört, dass ihnen Unrecht und Leid zugefügt worden sei. «Die Sanierung wäre uns gelungen, wenn wir die vorgesehenen Maßnahmen hätten umsetzen können», sagte einer der Ex-Manager. Nachdem «das Kartenhaus der Vorwürfe in sich zusammengefallen» sei, müsse er ja eigentlich froh sein, meinte ein weiterer Angeklagter. Er habe aber nach dem «Schauprozess» ein Gefühl von Bitterkeit.

Die Hauptvorwürfe an die ehemaligen Verwaltungsräte und Geschäftsführer der ISMM sind Veruntreuung und Betrug. Vorgeworfen werden ihnen Delikte im Umfang von über 100 Millionen Franken (fast 64 Millionen Euro). Sie sollen Gelder für TV-Übertragungsrechte dazu genutzt haben, die Liquidität der Firma zu sichern. Der Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafen zwischen drei und viereinhalb Jahren, die Verteidiger Freisprüche.

dpa

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