Donnerstag, 17. April 2008 / 12:45 Uhr
Thun - Vor einem Einzelrichter in Thun hat die erste gerichtliche Einvernahme in der Sex-Affäre beim Schweizer Fußball-Erstligisten FC Thun begonnen. Nach Angaben des Gerichtes wurde ein erster Verdächtigter verhört, anschließend wurde die Verhandlung abgebrochen.
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Damit setze eine zehntägige Beweismittelfrist ein, in der die verschiedenen Parteien Anträge ans Gericht stellen können, teilte die Justizbehörde mit. In einem nächsten Schritt kann die Richterin dann einen Termin für eine Hauptverhandlung festlegen.
Nach Angaben der Justiz kommen für den Abbruch der Verhandlung nach dem im Kanton Bern üblichen Strafverfahren theoretisch zwei Gründe infrage: Entweder sind weitere Beweismaßnahmen nötig oder eine der anwesenden Parteien war mit dem Vorgehen nicht einverstanden. Einen Grund, warum die Verhandlung abgebrochen wurde, nannte das Gericht nicht.
Die Sex-Affäre vom vergangenen November hatte den FC Thun in eine Krise gestürzt. Zunächst waren im November 14 Personen angezeigt worden. Insgesamt waren sogar 21 Personen zur Sache befragt worden. Den Angezeigten wurden sexuelle Handlungen mit einem zur Tatzeit 15- jährigen Mädchen vorgeworfen. Die Handlungen sollen größtenteils im Einverständnis mit der heute 16-Jährigen geschehen sein, die der Fanszene zugerechnet wird. Mittlerweile wurden nur noch 13 Personen angezeigt.
dpa
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