Freitag, 2. Mai 2008 / 21:10 Uhr
Thun/Schweiz - In der Sex-Affäre beim Schweizer Fußball- Erstligisten FC Thun ist ein erstes Urteil gefällt worden.
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Ein ehemaliger Spieler wurde wegen sexueller Handlungen mit einem Kind zu einer auf Bewährung ausgesetzten Geldstrafe von 2450 Franken (1506 Euro) und einer Buße von 1200 Franken (738 Euro) verurteilt. Dem Angeklagten hatte das Thuner Gericht vorgeworfen, sich im Dezember 2006 von einem 15-jährigen Mädchen aus der Fan-Szene unter anderem oral befriedigt haben zu lassen. Anfang 2007 sei es dann in einem Auto zu Geschlechtsverkehr mit der Minderjährigen gekommen.
Der zum damaligen Zeitpunkt 24-Jährige, der kurz zuvor geheiratet hatte, gab vor, sich keine Gedanken über das Alter des Opfers gemacht zu haben. Kennengelernt hatten sich die beiden bei einem Training des FC Thun. Danach folgten Internetkontakte. Der Angeklagte spielte nach einer Verletzung im Winter 2006 nicht mehr beim FC Thun.
Bei der Urteilsverkündung sagte Gerichtspräsidentin Franziska Friederich, der Angeklagte habe in Kauf genommen, dass das Mädchen dem Gesetz nach im schutzwürdigen Alter (unter 16) gewesen sei. Erschwerend komme der große Altersunterschied von 9 Jahren dazu. «Man darf die Vorfälle nicht verniedlichen», so Friederich, auch wenn die sexuellen Handlungen im Einverständnis mit dem Opfer geschehen seien.
Die Sex-Affäre war im November ans Licht gekommen. Mehr als 20 Personen, frühere und aktive Spieler sowie Männer aus dem Umfeld des FC Thun wurden vorübergehend festgenommen. 13 von ihnen sind nun angeschuldigt, mit der Minderjährigen sexuelle Kontakte gehabt zu haben.
dpa
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