Mittwoch, 7. Mai 2008 / 17:35 Uhr
Frankfurt/Main - Das Sportgericht des Deutschen Fußball- Bundes (DFB) hat den Fußball-Zweitligisten FC Erzgebirge Aue wegen mangelnden Schutzes des Gegners mit einer Geldstrafe in Höhe von 12 000 Euro belegt. Dies teilte der DFB mit.
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Das Sportgericht reagierte damit auf die Vorfälle beim Spiel der Auer gegen den 1. FC Köln am 25. April, als der Kölner Torhüter Faryd Mondragon von einem aus dem Auer Zuschauerblock geworfenen Gegenstand an der Schulter getroffen worden war.
Da es sich bereits um das dritte Vergehen dieser Art in Aue während der Saison handelte, wurde dem Verein vom DFB-Sportgericht bei einem erneuten gravierenden Vorfall eine Platzsperre, ein Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit angedroht.
dpa
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