Mittwoch, 23. Juli 2008 / 17:55 Uhr
Kaiserslautern Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern hat die Klage des Fußball-Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern gegen den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Wieschemann auf Schadenersatz in Höhe von 521 000 Euro abgewiesen.
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In der Urteilsbegründung heißt es, dem Rechtsanwalt sei nicht nachzuweisen, dass er im operativen Geschäft des Vereins «nach außen hin sichtbar als faktisches Vorstandsmitglied gehandelt» habe.
Dies wäre Voraussetzung dafür gewesen, den Ex-Aufsichtsratschef der Pfälzer bei Verfehlungen im administrativen Bereich in Haftung zu nehmen. Wieschemann war vom FCK vorgeworfen worden, bei den Vertrags- Abschlüssen mit Murat Yakin, Lincoln, Marian Hristow, Taribo West und Youri Djorkaeff getroffene Zusatzvereinbarungen wie die Abtretung von Persönlichkeitsrechten nicht der Deutschen Fußball Liga vorgelegt zu haben. So seien den Lauterern erhebliche Nachteile durch den Abzug von drei Punkten und Geldbußen entstanden. Der Verein kann gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Zweibrücken einlegen.
dpa
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