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Asamoah wegen rasanter Fahrt erneut vor Gericht

Hamm - Der Schalker Fußballprofi Gerald Asamoah (29) muss sich wegen einer zu schnellen Autofahrt zu seiner hochschwangeren Frau erneut vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hob nach Angaben ein Urteil des Amtsgerichts Dorsten auf.

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Das Amtsgericht hatte anstelle eines an sich vorgesehenen Fahrverbots nur eine Geldbuße von 1000 Euro verhängt. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Asamoah war im Februar 2007 statt der erlaubten 80 Stundenkilometer mit Tempo 185 über die Autobahn 52 gerast, weil bei seiner Frau die Wehen eingesetzt hatten. Der Fall kommt wieder vor das Gericht in Dorsten.

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Gerald Asamoah muss erneut vor Gericht.

Der OLG-Senat für Bußgeldsachen befand, nach den Feststellungen des Amtsgerichts könne nicht von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 105 Stundenkilometer sei eine grobe Pflichtverletzung, die in der Regel neben einer Geldbuße von 375 Euro mit einem Fahrverbot von drei Monaten zu ahnden sei. Die Geschwindigkeitsüberschreitung Asamoahs offenbare «ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf».

Ein Sonderfall habe nach den bisherigen Feststellungen des Amtsgerichts nicht vorgelegen, da Asamoah zum Zeitpunkt der Tempoüberschreitung gewusst habe, dass seine Frau bereits auf dem Weg ins Krankenhaus und damit in ärztlicher Obhut war. Allein der Wunsch, schnell zur bevorstehenden Geburt ins Krankenhaus zu kommen, um seiner Frau beizustehen, rechtfertige nicht die Geschwindigkeitsüberschreitung, erklärte das OLG.

dpa

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