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Teilerfolg für HSV-Klage gegen «Graumarkt»-Handel

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Handel mit Fußballtickets auf dem «Grauen Markt» teilweise einen Riegel vorgeschoben.

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Nach einem bekanntgegebenen Urteil dürfen gewerbliche Tickethändler nicht Eintrittskarten direkt beim Verein aufkaufen und anschließend wieder zu deutlich höheren Preisen weiterveräußern, wenn der Weiterverkauf in den Geschäftsbedingungen untersagt ist. Damit gab das Karlsruher Gericht einer Klage des Hamburger SV teilweise statt. Laut BGH können die «Graumarkt»-Händler allerdings nach wie vor Karten von Privatpersonen aufkaufen und dafür auch per Anzeige werben. Dies sei nicht wettbewerbswidrig (Az: I ZR 74/06 vom 11. September 2008).

«Wir sind mit dem Urteil weitestgehend zufrieden», sagte Kai Voerste, Leiter Ticketing beim HSV, der Deutschen Presse-Agentur dpa. «Wir sind sehr froh darüber, dass der BGH bestätigt hat, dass unsere Klage rechtmäßig ist.» In dem Prozess ging es um die Praxis der Internetfirma bundesligakarten.de, die unter anderem Tickets für HSV-Heimspiele erwirbt und dann sehr viel teurer weiterverkauft. Der HSV hatte das Unternehmen bereits per Abmahnung aufgefordert, den Kartenverkauf einzustellen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vereins ist der Weiterverkauf zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ausdrücklich verboten. Der Bundesligist will nach eigenen Angaben Karten zu sozialverträglichen Preisen anbieten.

Laut BGH ist die Klausel wirksam: «Es steht dem HSV frei, einen Kartenverkauf an gewerbliche Kartenhändler abzulehnen», heißt es in der Begründung. Weil der Händler die Tickets im autorisierten HSV-Vertrieb nur erwerben könne, wenn er den Verein über seine wahren Absichten täusche, handle er wettbewerbswidrig und sei deshalb verpflichtet, den Weiterverkauf einzustellen.

Dies gelte aber nur für gewerbliche Käufer, betont Daniel Nathrath, der für Deutschland zuständiger Country Manager des Internetanbieters viagogo, der eine Online-Plattform zum Weiterverkauf von Tickets betreibt. «Außer gegen einen erwiesenermaßen gewerblichen Käufer, der direkt beim Verein kauft, hat der HSV keine Handhabe, gegen einen späteren Weiterverkauf von Tickets vorzugehen», sagte er der dpa.

Anders ist die Rechtslage laut BGH dagegen beim Aufkauf von Tickets, die Privatpersonen ihrerseits beim HSV gekauft haben und an den Händler weitergeben. Zwar verhalten sich die Betroffenen ebenfalls vertragswidrig. Dies zu verhindern, ist dem Gericht zufolge allerdings nicht Sache des Händlers, sondern des Vereins selbst. Auch die Tatsache, dass der Händler mit Anzeigen seine Bereitschaft zum Ticketkauf öffentlich macht, stellt noch kein «unlauteres Verleiten zum Vertragsbruch» dar, befand der BGH. In diesem Zusammenhang sieht viagogo die Rechte der Fans in dem Urteil gestärkt. «Wir haben immer betont, dass es vollkommen legal ist, ein Ticket, das eine Privatperson rechtmäßig erworben hat, auch weiterzuverkaufen. Dass der BGH zu dem gleichen Urteil kommt, freut uns», sagte Nathrath.

dpa

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