Freitag, 14. November 2008 / 15:20 Uhr
Burghausen - Mittelfeldspieler David Solga vom Fußball-Drittligisten Wacker Burghausen bleibt nach seinem Dopingvergehen eine Sperre erspart.
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Der 26-Jährige werde wegen des «Dopingvergehens unter Verwendung spezifischer Substanzen» lediglich verwarnt, entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt/Main.
Nach der Einnahme eines Grippe- Medikaments war Solga Anfang Oktober im Anschluss an das bayerische Derby gegen Jahn Regensburg positiv auf die stimulierende Substanz Methylpseudoephedrin getestet worden. Nach der positiven A-Probe verzichtete Solga auf die Öffnung der B-Probe.
Nach Angaben des Vereins hatte eine Internetüberprüfung der Liste der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA keinen Hinweis darauf ergeben, dass das verabreichte Medikament «Tempil N» als nicht zulässig zu bewerten war. Dem folgte das Sportgericht: Im Fall Solga handele es sich nicht um einen «klassischen Dopingfall der Einnahme eines verbotenen Medikamentes».
Andererseits dürfe sich ein Spieler nicht blind auf seinen Vereinsarzt verlassen, sondern habe eigene Prüfungspflichten «im Rahmen zumutbarer Sorgfalt». So hätte Solga den Beipackzettel des verordneten Medikamentes lesen und mit der Liste der verbotenen Substanzen vergleichen müssen.
dpa
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