Dienstag, 2. Februar 2010 / 11:34 Uhr
Oberhausen - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Rot-Weiß Oberhausen mit einer Geldstrafe von 3000 Euro belegt.
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Als Grund gab der DFB in Frankfurt am Main «mangelnden Schutz des Schiedsrichters» in der Partie zwischen Oberhausen und dem FC Augsburg am 24. Januar (0:3) an. In der Halbzeitpause dieser Partie war der Unparteiische Christian Schößling aus Leipzig von einem Zuschauer mit einem Gegenstand beworfen worden.
dpa
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Heribert Faßbender: Sie sollten das Spiel nicht zu früh abschalten. Es kann noch schlimmer werden.
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