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1. FC Schweinfurt: Gerd Klaus übernimmt Verantwortung und tritt zurück

Unter der Woche wurde es bereits entschieden: Der 1. FC Schweinfurt ist trotz eines 3:1 Erfolgs gegen die Würzburger Kickers aus dem Landespokal geflogen. Der Grund: Die Schnüdels hatten nicht die erforderliche Anzahl an U23-Spielern im Kader, daher wurde aus dem Ergebnis am grünen Tisch ein 2:0 Sieg für die Würzburger Kickers, die zuvor Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt hatten. Dadurch ist beim 1. FC Schweinfurt ein Imageschaden von beträchtlichem Ausmaß entstanden und eine Menge Geld ist verloren. Der Sportliche Leiter Gerd Klaus hat nun die Konsequenzen gezogen und am heutigen Vormittag beim Klubboss Markus Wolf seinen Rücktritt eingereicht.

Wolf betont die Verdienste von Klaus

In den vergangenen Jahren hatte Klaus eine Menge für den Verein getan. Er übernahm im Sommer 2012 das Amt des Cheftrainers und brachte Schweinfurt von der Bayernliga in die Regionalliga. Zweimal in Folge gelang der Gewinn des Landespokals und die damit verbundene Qualifikation für den DFB-Pokal. Zum Beginn der aktuellen Saison wechselte er dann vom Cheftrainer zum Sportchef. Geschäftsführer Markus Wolf: „Gerd Klaus hat über viele Jahre Großes für den FC 05 geleistet. Da sind nicht nur die Erfolge, sondern auch Spieler wie Steffen Krautschneider, Philipp Messingschlager oder Kevin Fery, die unter ihm zu gestandenen Regionalliga-Spielern wurden. Er übernimmt nun die Verantwortung für einen Fehler, der in seinen Aufgabenbereich fällt, deswegen ist aber alles Andere nicht plötzlich vergessen. Gerd Klaus hängt persönlich sehr an unserem Verein und ist hoffentlich auch weiterhin bei den Heimspielen unser gern gesehener Gast. Da appelliere ich an alle Fans, Respekt zu zeigen.“

Schweinfurt kann das Urteil nicht nachvollziehen

Der Verein hat indes auf das harte Urteil des Verbandes reagiert und sein Unverständnis zum Ausdruck gebracht: „Trotz dieses unstreitigen Verstoßes sind wir von dem nunmehr ergangenen Urteil des Sportgerichts Bayern schockiert und können dieses nicht nachvollziehen. Denn weder die Regionalligaordnung noch eine sonstige Satzung, Verordnung oder Bestimmung des Bayerischen Fußballverbandes enthält eine Vorschrift, nach welcher bei Vorliegen eines derartigen Verstoßes eine Spielwertung zu Lasten des verstoßenden Vereins erfolgen muss. Lediglich die DFB-Spielordnung enthält eine solche Regelung. Diese ist aber – wie das Sportgericht auch eindeutig festgestellt hat – entgegen der Ansicht der Würzburger Kickers nicht auf einen solchen Verstoß im Toto-Pokal anwendbar.“

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