FC Hansa Rostock muss 35.000 Euro Geldstrafe bezahlen
Foto: FC Hansa Rostock/Imago/Picture Point LE
Der FC Hansa Rostock aus der 3. Liga muss tief in die Taschen greifen. Denn der frühere Bundesligist wurde nun vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe verdonnert. Dies ist das Ergebnis einer mündlichen Einspruchs-Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht.
Bis zu 12.000 Euro können investiert werden
Insgesamt beläuft sich die Geldstrafe auf satte 35.000 Euro. Diese Summe wird für Zuschauer-Vorkommnisse in insgesamt sechs Partien fällig. Immerhin: Bis zu 12.000 Euro kann der FC Hansa Rostock für sicherheitstechnische, gewaltpräventive und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden. Der Großteil des Betrages soll dabei insbesondere zur Verbesserung der Video- und Kameratechnik im Ostseestadion investiert werden. Dies ist das Ergebnis der mündlichen Einspruchs-Verhandlung.
Ursprünglich nur 20.000 Euro Geldstrafe
Ursprünglich war der FC Hansa Rostock am 7. März 2018 zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro wegen Vorkommnissen in zwei Spielen verurteilt worden. Gegen dieses Urteil im Einzelrichterverfahren erhob der Vereine Einspruch. Nun folgte die Einspruch-Verhandlung, bei der auch die nachfolgenden fünf Vorkommnisse mitverhandelt wurden. Der Einsatz von Pyrotechnik, Diebstahl, Vandalismus und das Werfen von Gegenständen in den Innenraum in den Drittligaspielen gegen Halle, Lotte, Münster, Bremen II, Zwickau und Osnabrück wurden bestraft.
FC Hans Rostock spricht von mildem Urteil
Der Vorstandsvorsitzende des FC Hansa Rostock, Robert Marien, sagte zu dem inzwischen rechtskräftigen Urteil:
„Alles in allem sind wir froh, dass es uns noch gelungen ist, ein verhältnismäßig mildes Urteil zu erwirken. In seiner Urteilsfindung hat der DFB vor allem unsere intensiven Bemühungen im Bereich der Präventivarbeit und in diesem Zusammenhang auch den steten und glaubwürdigen Dialog zwischen Verein und Fanszene positiv angerechnet. Nachvollziehbarerweise sind allerdings Vorfälle wie Vandalismus hier im Speziellen die Beschädigung von sanitären Einrichtungen und das Werfen von Polen-Böllern und Raketen aufs Spielfeld sehr schwer ins Gewicht gefallen. Wie unterschiedlich ein jeder sein Fandasein auch interpretieren möchte, aber solche Aktionen sind absolute No-Gos.“
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