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50+1-Regel: Hannover 96 reicht Klage beim Schiedsgericht ein

Martin Kind 50+1

Foto: Imago/Norbert Schmidt

Hannover 96 hat seine Drohung in die Tat umgesetzt: Nachdem die DFL den Antrag von H96-Chef Martin Kind gegen die 50+1-Regel abgelehnt hat, zieht er nun mit einer Klage vors Schiedsgericht.

Kind greift DFL-Entscheidung vor Gericht an

Das Einreichen der Klage hat Hannover 96 am Donnerstag in einer Pressemitteilung bestätigt. Demnach hat der Bundesligist „gestern beim Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenligen frist- und formgerecht Klage eingereicht und greift damit den ablehnenden Bescheid des Präsidiums der Deutschen Fußball-Liga (DFL) zum Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der sogenannten 50+1-Regel an.“

Kind kündigte Klageweg an

Martin Kind kämpft schon seit geraumer Zeit darum, Mehrheitseigner bei Hannover 96 zu werden, ist aber bislang stets wegen der 50+1-Regel mit seinem Vorhaben gescheitert. Die letzte Niederlage musste der 74-Jährige vor rund zwei Wochen einstecken. Die DFL begründete die Ablehnung für die beantragte Ausnahmegenehmigung zur 50+1-Regel damit, dass Kind in seinen 20 Jahren nicht das Kriterium der „erheblichen Förderung“, welche in Höhe der Zahlungen des jeweiligen Hauptsponsors angesetzt wird, für die Ausnahmeerteilung erfüllt habe.

Nach der DFL-Entscheidung polterte Kind: „Der DFL fehlt die Kraft, die notwendige Weiterentwicklung zu gestalten. Vielmehr werden jetzt Behörden und Gerichte beschäftigt.“ Das ist nun geschehen. Neben der Klage vor dem Schiedsgericht will der Hörgeräte-Unternehmer auch noch vor das Landgericht in Frankfurt ziehen. „In Frankfurt geht es nur um das Grundsätzliche. Um Wettbewerbs-Recht, EU-Recht und freien Kapitalverkehr“, erklärte Kind.

Erfolg von Kind wäre Ende für 50+1

Durch die 50+1-Regel wird in Deutschland der Einfluss von Investoren begrenzt, worin Kritiker einen gravierenden Nachteil für die deutschen Klubs im internationalen Vergleich sehen. Zumal die meisten Bundesligisten schon jetzt angesichts der astronomischen Ablösesummen gehandicapt am Transfermarkt unterwegs sind, worunter letztendlich auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit leidet.

Sollte Kind vor Gericht Recht bekommen – was von vielen Experten erwartet wird –, wäre es wohl das Ende der 50+1-Regel in Deutschland. Dann „werden sich die Spielregeln im deutschen Markt deutlich verändern“, betonte Kind weiter.

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