DFB gegen Rückkehr vom SV Wilhelmshaven in Regionalliga
Die Entscheidung hatte lange auf sich warten lassen, am Ende hatte der – vergleichsweise – kleine Club SV Wilhelmshaven aber das Recht auf seiner Seite. Der Bundesgerichtshof hatte festgestellt, dass der Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven nicht rechtens war. Der DFB will den Club dennoch nicht wieder in der Regionalliga aufnehmen.
Der Verein sei ohnehin auch sportlich abgestiegen, argumentiert man auf Seiten des NFV, des Norddeutschen Fußballverbands, dessen Mitglied der SV Wilhelmshaven ist. Über den Zwangsabstieg entschieden hatte im Jahr 2012 allerdings die FIFA. Der SV Wilhelmshaven hatte sich geweigert, die eigentlich so vorgesehene Ausbildungsentschädigung zu zahlen, nachdem man einen Spieler aus dem Ausland unter Vertrag genommen hatte.
SV Wilhelmshaven gewinnt vor ordentlichem Gericht
Dagegen hatte sich der SV Wilhelmshaven dann vor einem ordentlichen Gericht gewehrt – und nicht im Rahmen der Sportgerichtsbarkeit, wie eigentlich innerhalb der FIFA und auch allen anderen Sportarten gewünscht. Zuvor war der SV Wilhelmshaven durch alle Instanzen jener Sportgerichtsbarkeit gegangen, bis hinauf zum Internationalen Sportgerichtshof CAS. Doch jedes Mal unterlagen die Norddeutschen. Am Ende stand die Entscheidung sich sein Recht vor einem normalen Gericht zu erstreiten.
Die Weigerung des SVW, die Ausbildungsentschädigung zu zahlen, war bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aber gar nicht das Thema. Es ging allein darum, dass der SVW sich nicht FIFA-Regularien unterwerfen müsse, da er gar nicht dessen Mitglied sei, sondern einzig jenes des NFV.
Schiefe Argumentation seitens des DFB
Die Weigerung des DFB, den Club nun wieder in der Regionalliga einzugliedern, beruht wiederum auf der Argumentation, dass der Club damals auch sportlich abgestiegen sei. Was allerdings auch daran gelegen haben könnte, dass der Zwangsabstieg schon vorher feststand und die Spieler keinen Anlass mehr hatten, auf dem Platz etwas dafür zu geben, einen Nichtabstiegsplatz zu belegen. In jedem Fall eine Angelegenheit, die noch länger schwelen wird und nicht mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs bereits abgeschlossen ist.
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