DFB-Sportgericht verhandelt Einspruch gegen Petersen-Platzverweis, bestraft Kölner Co McKenna
Foto: Nils Petersen/Fussball.com
Die Wogen um den Platzverweis von Nils Petersen bei der Niederlage des SC Freiburg bei Schalke 04 schlagen immer noch hoch. Es kommt nun tatsächlich zu einem Nachspiel vor dem Sportgericht des DFB. Bei einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch, den 04.04.2018, wird dieser Vorfall noch einmal aufgerollt werden, nachdem der SC Freiburg Einspruch eingelegt hatte. Anlass für den Einspruch ist, dass Schiedsrichter Stieler die erste von zwei Gelben Karten nur hinter Petersens Rücken gezeigt habe, sodass dieser nicht gewusst haben könne, dass er bereits verwarnt war. So zumindest die Argumentation von Trainer Christian Streich am Spieltag und beim erfolgten Einspruch.
Mit Spannung erwartete Verhandlung dürfte kaum eine Änderung bringen
Dieser Argumentation folgt man in der Schiedsrichter-Gilde naturgemäß nicht, hatte Nils Petersen sich doch durch Wegdrehen bewusst der Ansprache durch den Schiedsrichter entzogen. Im Prinzip war auch das schon eine weitere Provokation von Nils Petersen, wobei Stieler die Situation mit seinem Verhalten nicht weiter anheizen wollte. Angesichts der ausufernden Reaktionen von Freiburgs Trainer Christian Streich muss man dazu wohl konstatieren: zu Recht.
Geleitet wird die mündliche Verhandlung am Mittwoch in Frankfurt von Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Dass das Sportgericht hier die Schiedsrichter des DFB nicht stützt, ist kaum vorstellbar, schließlich ist ein Verhalten wie jenes von Nils Petersen, sich bei einer Anweisung durch den Schiedsrichter wegzudrehen, im Fußball Usus, aber natürlich dem Spieler anzulasten.
Kölner Co-Trainer erhält Geldstrafe
Außerdem wurde heute öffentlich gemacht, dass dem Co-Trainer des 1. FC Köln, Kevin McKenna, eine Geldstrafe auferlegt wurde. Dieser hatte bei der 2:3-Niederlage seines Clubs gegen den VfB Stuttgart intensiv gegen die Schiedsrichter gewettert, was diese auch im Spielbericht vermerkten. Daraufhin kam es zu der Behandlung dieser Angelegenheit “McKenna” durch das Sportgericht, welches nun eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro aussprach. Tatbestand ist nach Ansicht des DFB-Sportgerichts “unsportliches Verhalten”, 24 Stunden haben Kevin McKenna und der 1. FC Köln nun Zeit, Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass ein solcher Einspruch seitens der Kölner nicht erfolgen wird. Der von McKenna verbal angegriffene Schiedsrichter war Sören Storks gewesen, ebenso hatte McKenna dessen Assistenten beschimpft. Die Folgen seiner Handlungen kann McKenna nun durch eine Überweisung an den DFB tragen.
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