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DFB-Sportgericht verurteilt den Chemnitzer FC zu Strafzahlung von 2.700 Euro

Foto: Chemnitzer FC/Imago/Picture Point

Am 4. November 2017 kam es beim Drittligaspiel zwischen dem SV Meppen und dem Chemnitzer FC zu Ausschreitungen: Insgesamt mindestens 40 Personen aus dem Chemnitzer Fanblock drangen zunächst in einen Pufferblock und dann in den Heimbereich ein. Dabei wurden drei Ordner verletzt. Und auch beim Drittligaspiel beim FSV Zwickau am 16. Dezember wüteten die Chemnitzer Fans: Die Herrentoilette im Gästebereich wurde hierbei beschädigt. Jetzt hat das Sportgericht des DFB wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger den Chemnitzer FC zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2700 Euro verurteilt. Da der Verein dem Urteil zugestimmt hat, ist dieses hiermit rechtskräftig.

Andere Vereine sind schlimmer dran mit ihren Fans

Es ist nicht das erste Mal, dass die Fans des Chemnitzer FC sich danebenbenommen haben. In dieser Saison musste der CFC Strafen in Höhe von 4.200 Euro bezahlen. Damit rückten die Himmelblauen in der Strafentabelle auf den achten Tabellenplatz vor. Auf dem ersten Platz steht nach wie vor der 1. FC Magdeburg, der insgesamt 31.500 Euro überweisen musste. Auf dem zweiten Platz liegt mit 30.500 Euro der FC Hansa Rostock, der FC Rot-Weiß Erfurt belegt mit 23.000 Euro den dritten Platz und auf Rang vier rangiert der Hallescher FC mit 13.000 Euro. Mit 10.000 Euro belegt der FSV Zwickau den fünften Tabellenplatz. Nur Bremen, Unterhaching, Wiesbaden, Lotte, Großaspach, der KSC, Osnabrück sowie Fortuna Köln sind bisher straffrei geblieben.

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