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Entscheidung im Ribéry Verfahren vom Landgericht vertagt

Foto: Franck Ribéry/Imago/DeFodi


Das Landgericht München I hat die Verkündung des Urteils gegen Bayern München Stürmer Franck Ribéry wegen eines Beraterstreits samt der millionenschweren Forderung vorerst vertagt. Der Kläger, ein ehemaliger Berater des ehemaligen französischen Nationalspielers, konnte wegen mehrerer abgesagter Flüge aus Brüssel nicht pünktlich zum Sitzungstermin erscheinen – somit fiel die Befragung des Mannes durch das Gericht aus. Der neue Termin für die Verkündung des Urteils ist für den 16. Januar um 14 Uhr anvisiert. Es geht in dem Verfahren um eine Forderung in Höhe von 3,45 Millionen Euro, die der Berater Bruno Heiderscheid von dem Fußballstar verlangt.

Strafrechtlich relevante Vorwürfe müssen geklärt werden

Die Grundlage für die Forderung ist laut Kläger ein Vertrag von 2006, Ribery jedoch behauptet, Heiderscheid habe eine Unterschrift gefälscht. Die Richterin Isabel Liesegang meinte dazu, dass „enorme, strafrechtlich relevante Vorwürfe im Raum“ im Raum stünden. Sie hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das in der Unterschriftensache für Klarheit sorgen solle. Wenn Ribery tatsächlich den Vertrag unterschrieben hat, dann droht dem Fußballer ein Verfahren wegen Falschaussage vor Gericht, im gegenteiligen Fall muss sich das Gericht mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung auseinandersetzen.

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