Entscheidung Sportgericht: Hallescher FC muss 12.000 Euro Geldstrafe zahlen
Es sind die Fans, die eine große Schuld an der Entscheidung des DFB-Sportgerichts haben. Denn für deren Fehltritte wird der Verein jetzt bestraft. Am vergangenen Dienstag sprach das Sportgericht eine entsprechende Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro aus. Es geht dabei um sechs Vorfälle in der laufenden Saison, bei denen sich die Fans des Klubs in unrühmlicher Weise danebenbenommen haben.
In der vergangenen Saison bereits 25.000 Euro Geldstrafe
Es wurde dabei das wiederholte Abbrennen von Pyrotechnik im Fanblock des Halleschen FC während unterschiedlicher Drittligaspiele sowie das Zünden von Knallern während des DFB-Pokalspiels gegen den Hamburger SV am 25. Oktober des vergangenen Jahres ins Spiel gebracht. Außerdem gab es Sachbeschädigungen bei den sanitären Einrichtungen beim Spiel in Rostock und der Ordnungsdienst in Zwickau beschwerte sich über mehrere körperliche Auseinandersetzungen mit den Gästefans. Insgesamt ist es dem Verein gestattet, von der Strafe über 12.000 Euro 4.000 dazu zu verwenden, sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen einzuleiten. Der Verein hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach Probleme mit den eigenen Fans. So gab es für das unsportliche Verhalten der Anhänger im April 2016 in Aue bereits eine Geldstrafe. Damals ging es im 3.000 Euro, weil die Fans mehrere rote Rauchkörper zündeten. Im September 2016 gab es erneut eine Verurteilung zur Zahlung von 5.500 Euro wegen der Fan-Vorfälle in Erfurt und Regensburg. Es wurden hierbei mehrere Rauchtöpfe im Fanblock der Gäste gezündet. In der Saison 2015/16 kommt der Verein auf insgesamt 25.000 Euro Geldstrafe wegen des Fehlverhaltens der eigenen Anhänger.
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