FC Pipinsried soll mehrfach nicht spielberechtigte Akteure eingesetzt haben
Foto: FC Pipinsried gegen 1860 München/Imago/foto2press
Gegen den FC Pipinsried aus der Regionalliga Bayern ist nun ein Verfahren vom Bayerischen Fußball-Verband (BFV) eingeleitet worden. Offenbar soll der Klub mehrfach Spieler eingesetzt haben, die keine Spielberechtigung hatten. Dies war nun vom SV Seligenporten angezeigt worden.
FC Pipinsried vom SV Seligenporten angezeigt worden
Auf die Anzeige hin leitete das Verbands-Sportsgericht unter dem Dach des BFV unter dem Vorsitz von Oskar Riedmeyer ein Verfahren ein. Dieses Verfahren könnte auch gravierende Auswirkungen auf die Relegation haben, die am Freitag beginnt. Der für die Sportsgerichtbarkeit zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier sagte:
„Vor dem Hintergrund dieser Tragweite haben wir am heutigen Dienstag ebenso vorsorglich wie pflichtgemäß alle 19 Regionalligisten über die Eröffnung des Verfahrens informiert und unsere weitere Vorgehensweise dargelegt. Das Verbands-Sportgericht hat wegen der Eilbedürftigkeit das Verfahren als oberste Instanz an sich gezogen. Der Umstand, dass der SV Seligenporten die Anzeige erst nach Ende der Saison erstattet hat, kommt in dem ohnehin komplexen Verfahren noch erschwerend hinzu, zumal am Freitag die ersten Relegationsspiele angesetzt sind.“
Mehrfach Spieler eingesetzt, die nicht Vereinsmitglieder sind
Der SV Seligenporten hatte beim BFV Anzeige gegen den FC Pipinsried erstattet. Der Verein aus dem Landkreis Dachau soll demnach gleich mehrfach Spieler eingesetzt haben, die nicht Mitglied beim FC Pipinsried sind. Von daher dürften sie auch nicht in der Regionalliga Bayern eingesetzt werden. Baier erklärte:
„Ziel des BFV ist es, schnellstmöglich Zeugen zu hören und Beweise aufzunehmen, um zu einem Urteil zu kommen. Dabei ist nochmals deutlich hervorzuheben, dass das VSG innerhalb der BFV-Strukturen völlig autark entscheidet und alleiniger Herr des Verfahrens ist. Seitens des VSG wurde der FC Pipinsried zu einer Stellungnahme aufgefordert. Auch der SV Seligenporten ist in der Pflicht, sämtliche Beweise offen zu legen und etwaige Zeugen kurzfristig zu benennen. Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt und mögliche Auswirkungen eines Urteils können wir nicht nennen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.“
Bereits am morgigen Mittwoch (23.05.2018) ist eine mündliche Verhandlung des VSG angesetzt.
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