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Hammer des SC Freiburg – Fall Petersen geht vor ordentliches Gericht!

Foto: Nils Petersen/Fussball.com

Das Sportgericht des DFB wies am Mittwochnachmittag den Antrag des SC Freiburg auf Annullierung der Gelb-Roten Karte für Nils Petersen ab. Das war zu erwarten gewesen, da die Sachlage recht eindeutig so ist, wie sie hundertfach im Fußball vorkommt. Natürlich schützt das Sportgericht dann das, was bisher Usus war. Doch dann kam der Hammer! Der SC Freiburg will mittels seines Anwalts Christoph Schickhardt vor ein ordentliches Gericht ziehen, dort eine einstweilige Verfügung erwirken. Ob man damit durchkommen wird, ist eine spannende Frage, die das gesamte Rechtswesen der Bundesliga erschüttern könnte. Dabei ist der Anlass doch recht eindeutig zu beurteilen.

SC Freiburg weiterhin nicht zu besänftigen

Was war passiert, dass die Leute des SC Freiburg, insbesondere Trainer Christian Streich, so erzürnte, dass sie überhaupt Protest gegen eine eigentlich harmlose Gelb-Rote Karte (automatische Sperre: ein Spiel) einlegten?

Im Spiel beim FC Schalke 04 hatte der zuvor völlig unbescholtene – noch kein einziger Platzverweis in 259 Profispielen – Nils Petersen die Gelb-Rote Karte erhalten. Allerdings behauptete Nils Petersen, dass er den Erhalt der ersten Gelben Karten nicht wahrgenommen habe. Er hatte sich nach Ansprache von Schiedsrichter Tobias Stieler weggedreht, während dieser ihm den Gelben Karton zeigte – allerdings Petersens Rücken.

Dass dieser dennoch von seiner Verwarnung hätten wissen müssen oder zumindest können, legte dann Schiedsrichter Stieler vor dem DFB-Sportgericht ebenfalls dar. Denn er hatte den sich wegdrehenden Petersen angetippt und zudem deutlich ausgesprochen: “Gelbe Karte, Nummer 18!”. Doch auch das will Nils Petersen nicht wahrgenommen haben.

Rücknahme nur bei echtem Irrtum möglich, der es im Fall Petersen nicht war

Auch, wenn Petersens Ausführungen glaubhaft waren und auch so vom Sportgericht eingestuft wurden: Eine Rücknahme des Platzverweises ist laut Regularien nur möglich, wenn sich der Schiedsrichter komplett geirrt hätte, sprich: Wenn er den falschen Spieler verwarnt hätte. Dies war aber nicht der Fall, weshalb das Sportgericht entschied, dass der Platzverweis bestehen bleibt.

Damit sind die Freiburger nun nicht einverstanden. Bis zum Spiel am Samstag will man wie erwähnt eine einstweilige Verfügung von einem ordentlichen Gericht erwirkt haben. Ob ein solches sich der Einschätzung des SC Freiburg anschließt, ist dabei aber mehr als fraglich.

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