Hannover 96: DFL verweigert Martin Kind offenbar Übernahme
Foto: Martin Kind Hannover 96 – Imago/Norbert Schmidt
Der Kampf um die Machtübernahme beim Fußball-Bundesligisten Hannover 96 ist offenbar entschieden. Dies berichtet nun zumindest der Tagesspiegel. Demnach wird aus der geplanten Übernahme der Stimmenmehrheit durch Klubchef Martin Kind nichts. Den Informationen des Blattes zufolge nämlich hat die Deutsche Fußball-Liga (DFL) dies nun verweigert.
Hannover 96 erhält von DFL offenbar keine Ausnahmegenehmigung
Laut dem Tagesspiegel soll die DFL den Ausnahmeantrag für eine Aushebung der 50+1 Regel bei Hannover 96 abweisen. Noch ist dies aber nicht offiziell. Bereits vorab hatte der Hörgerätehersteller Martin Kind jedoch angekündigt, dass er in diesem Falle den Rechtsweg beschreiten werden. Eigentlich wollte die DFL bis zum 31.12.2017 schon entscheiden, ob bei Hannover 96 wie auch bei Bayer 04 Leverkusen, dem VfL Wolfsburg und der TSG 1899 Hoffenheim eine Ausnahmeregelung greifen wird. Noch aber ist nichts offiziell verkündet worden, wenngleich der Tagesspiegel nun also erfahren haben will, dass es 50+1 auch weiterhin bei Hannover 96 geben wird.
Die Ausnahmen: Wolfsburg, Leverkusen und Hoffenheim
Insgesamt 15 Teams aus der Bundesliga treten als Unternehmen auf, so auch die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA. Lediglich der SC Freiburg, der FC Schalke 04 und der 1. FSV Mainz 05 sind noch eingetragene Vereine. Damit aber die Fußballunternehmen vor einem zu großen Einfluss möglicher Investoren geschützt sind, gilt die 50+1 Regel. Diese garantiert, dass an einem Fußballunternehmen stets der beteiligte eingetragene Verein die Stimmenmehrheit behält in Form von 50 Prozent der Anteile plus eine Stimme in der Versammlung der Anteilseigner. Fußballunternehmen, die die 50+1 Regel ignorieren, erhalten von der DFL keine Lizenz für die Bundesliga oder 2. Bundesliga. Ausnahmen hiervon sind wie schon genannt Wolfsburg (zu 100 Prozent VW), Leverkusen (zu 100 Prozent Bayer) und Hoffenheim. Dabei gilt bei den beiden Erstgenannten die sogenannte Stichtagsregelung, hatten in diesen beiden Klubs die Investoren doch bereits vor dem 01.01.1999 das Sagen. Dass Dietmar Hopp bei Hoffenheim eine Ausnahme der 50+1 Regel erhielt ist übrigens auch ein Verdienst von Martin Kind, der 2011 vor dem DFB-Schiedsgericht einen Wegfall der Stichtagsregelung erwirkte.
Dietmar Hopp investierte bei Hoffenheim mehr als 300 Millionen Euro
Seither ist eine Ausnahme der 50+1 Regel möglich, wenn “ein Wirtschaftsunternehmen seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat”. Nachdem Dietmar Hopp mehr als 300 Millionen Euro in den vergangenen 20 Jahren bei der TSG 1899 Hoffenheim investiert hatte, übernahm er 2015 die TSG Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH. Mit diesen Investitionen kann Martin Kind bei Hannover 96 bei weitem nicht mithalten – was nun wohl dafür gesorgt hat, dass bei den Niedersachsen weiterhin die 50+1 Regel greift.
Keine Kommentare vorhanden