Hannover 96: Landgericht bestätigt 50+1-Beschlüsse
Aufatmen bei Hannover 96. Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Hannover hat nun für einen Etappensieg des Bundesligisten auf dem Weg zur Mehrheitsübernahme von Martin Kind erzielt. Denn das Gericht wies nun den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Niedersachsen zurück. Damit wurden die Anträge von Mitgliedern des Vereins abgeschmettert, die sich gegen die Übernahme der Mehrheit von Martin Kind stellen.
Hannover 96 sieht sich in Rechtsauffassung bestätigt
Vorstand und Aufsichtsrat des Wiederaufsteigers sehen sich mit dem Urteil des Landgerichts in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Dazu sagte 96-Klubchef Martin Kind:
„Es handelt sich um eine wichtige Entscheidung des Landgerichts, die die Entscheidungsprozesse unserer Gremien bestätigt. Wir werden die getroffenen Beschlüsse im Sinne von Hannover 96 verantwortungsbewusst umsetzen“
Zuvor hatte der Vorstand der Niedersachsen den Beschluss gefasst, 51 Prozent der Gesellschaftsanteile an der Hannover 96 Management GmbH an Martin Kind zu verkaufen. Die Zustimmung des Aufsichtsrates liegt ebenfalls bereits vor.
Ausnahmegenehmigung der 50+1 Regel wird beantragt
Der Hannover 96 e.V. wird nun gemeinsam mit der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA und Martin Kind bei der Deutschen Fußball-Liga (DFL) eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel beantragen.
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