Hintergrund: Die 50+1-Regel im deutschen Fußball
Foto: 50+1-Regel/Imago/Oliver Ruhnke
Der deutsche Fußball gönnt sich eine Eigenart, die so einmalig ist, dass es im Ausland kein Wort dafür gibt. Auch auf Englisch oder Französisch nennt man diese Besonderheit schlicht die “50+1-rule” oder eben “50+1-Regel”. Woher kommt diese Besonderheit – und warum entbrennt immer wieder aufs Neue in den letzten Jahren ein erbitterter Streit um sie in Fußballdeutschland? Wobei Befürworter und Gegner durchaus im Laufe der Zeit und je nach Interessenslage durchaus identisch sein können. Das Ganze hat seine Basis darin, dass das deutsche Vereinswesen, aus dem (eigentlich) alle deutschen Proficlubs entstammen, ein anderes ist als in den meisten anderen Ländern.
Sportliches soll vor wirtschaftlichem Interesse liegen
Grundsätzlicher Inhalt der 50+1-Regel ist, dass es Kapitalanlegern nicht möglich ist, die Stimmenmehrheit bei einer Kapitalgesellschaft zu übernehmen, die den ausgegliederten Teil, die Profimannschaft, eines Vereins enthält. Die Formulierung stammt daher, dass der Mutterverein mindestens 50 Prozent der Anteile halten muss – plus mindestens einem weiteren Stimmenanteil, sodass er immer die Mehrheit und damit das Sagen über seine Profimannschaft auch dann behält, wenn er sich für Investoren öffnet und Anteile veräußert.
Anlass dafür ist, dass die sportlichen Interessen eines Vereins respektive von dessen Profimannschaft stets über den wirtschaftlichen Interessen etwaiger Investoren stehen sollen. Diese Regelung legte der DFB 1998 fest, welche dann auch die DFL, die für die ersten beiden Profiligen in Deutschland zuständig ist, so übernahm.
Historisch begründete Ausnahmen verwässern die Regel
Hintergrund waren vor allem Übernahmen von Proficlubs im Ausland, wobei die neuen Besitzer oftmals den wirtschaftlichen Ertrag über den sportlichen Erfolg stellten – und zudem im Falle ihres Rückzugs oft ein existenzbedrohendes finanzielles Vakuum hinterließen. Diese Verhältnisse wollte und will man mit der 50+1-Regel verhindern.
Allerdings gibt es auch in Deutschland Ausnahmen davon. Zwei sind historisch begründet, jene von Bayer Leverkusen, wo der Bayer-Konzern seit jeher Inhaber des Clubs war, sowie beim VfL Wolfsburg. 2015 wurde die Ausnahmeregelung auch auf die TSG Hoffenheim ausgeweitet. Seit Martin Kind bei Hannover 96 vehement dieselben Rechte für sich fordert, steht die Regelung ebenso wie die Existenz der die Verhältnisse verzerrenden Ausnahmen aber stark in der Kritik.
Druck auf die 50+1-Regel wird größer: quo vadis?
Das liegt einerseits daran, dass viele Kritiker der Auffassung sind, dass die 50+1-Regel gegen geltendes EU-Recht verstoße. Und zum anderen daran, dass Rasenballsport Leipzig diese ohnehin de facto bereits umgehe, während DFB und DFL dem tatenlos gegenüberstehen. Die Regelung wird aktuell beibehalten, steht aber unter immer größeren Druck, überarbeitet zu werden. Dies bahnt sich für die kommenden Monate an, auch wenn unklar ist, in welche Richtung sich die Mehrheit der Proficlubs bei der 50+1-Regel bewegen möchte. Zu den schärfsten Kritikern einer Aufhebung zählen jene Clubs, welche ihre Profimannschaft überhaupt nicht ausgegliedert haben, wo sie noch Teil des eingetragenen Vereins ist. Allen voran der FC St. Pauli, aber auch andere größere Clubs wie Fortuna Düsseldorf, der SC Freiburg oder der FC Schalke 04 als einziger der Topclubs im deutschen Fußball.
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