Keine öffentliche Kommunikation: „Kicker“ enthüllt Änderungen beim Videobeweis
Wie das Fußball Magazin „Kicker“ erfahren hat, wurde an dem Verfahren für den Videobeweis in der Bundesliga bereits ordentlich gedreht. Das fiel jedem Beobachter bereits am vergangenen Spieltag auf. Denn sowohl der Elfmeter bei Schalke gegen Wolfsburg als auch die Rote Karte beim Spiel Stuttgart gegen Freiburg wurden erst akut, nachdem der Schiedsrichter sich den Videobeweis angeschaut hatte und ich schließlich anderes entschied. Dabei sollte gerade das nicht passieren, vor der Saison wurde vom DFB klargemacht, dass der Videobeweis nur dann zum Einsatz kommen würden, „wenn der Schiedsrichter auf dem Spielfeld eine klare Fehlentscheidung getroffen oder eine entscheidende Szene übersehen hat.“
Foto: Imago/Avanti
„Klarer Fehler“ wird quasi neu definiert
Den „kicker“ liegt das Schreiben von Lutz Michael Fröhlich und Hellmut Krug vor, das am 25. Oktober an alle Bundesligisten verschickt wurde. Darin heißt es unter anderem: „Wir haben nach dem 5. Spieltag eine Kurs-Korrektur vorgenommen, ohne den grundsätzlichen Ansatz des VA-Projekts ‘Eingriff nur bei klarem Fehler’ in Frage zu stellen. Bei schwierigen Situationen, in denen die Einordnung der Schiedsrichterentscheidung in die Kategorie ‘Klarer Fehler’ nicht zweifelsfrei gewährleistet ist, der Video-Assistent aber starke Zweifel an der Berechtigung der Schiedsrichterentscheidung hat, soll er das dem Schiedsrichter unverzüglich mitteilen.“ Der Schiedsrichter könne dann selbst entscheiden, ob er mit seiner Ansicht richtiggelegen hat, oder nicht. Der Verband muss sich allerdings fragen lassen, warum solch eine Änderung nicht von Vornherein öffentlich kommuniziert wird.
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