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Neue Regelungen bei den Europapokalwettbewerben

Foto: Champions League/Imago/MIS

Es gibt wieder Neuerungen für die Champions League und die Europa League. Neben den neuen Anstoßzeiten, die ja bereits im Januar veröffentlicht worden waren, hat die UEFA auch die Regelungen für Einwechslungen sowie für Transfers angepasst. Ab der kommenden Saison darf jede Mannschaft in der K.O.-Phase einen vierten Spieler einwechseln, falls es zu einer Verlängerung kommen sollte. Außerdem dürfen ab dann 23 statt bisher 18 Spieler im Spieltags Kader stehen. „Dies gibt den Klubs und besonders den Trainern mehr Flexibilität, was ihre Wechsel anbelangt, und erleichtert ihnen im wichtigsten Spiel der Saison die Arbeit“, so die UEFA.

Transfererleichterungen beschlossen

Die Transfererleichterung richtet sich an die Spieler, die im Winter einen neuen Verein finden, und in der Hinrunde noch für eine Mannschaft in der Champions League gespielt haben. Diese Spieler dürfen bisher in der Champions League nicht für ihren neuen Arbeitgeber auflaufen. So ergeht es derzeit Philippe Coutinho, der in der Gruppenphase der Königsklasse für den FC Liverpool gespielt hat und seit dem Winter für den FC Barcelona spielt – dort aber keine Berechtigung hat, in der Champions League zu spielen. Genauso ergeht es auch Pierre-Emerick Aubameyang, der vom BVB zum FC Arsenal wechselte. Neu ab der kommenden Saison wird sein, dass ein Verein nach der Winterpause drei neue Spieler ohne Einschränkungen neu in den Kader melden kann. „Dies stimmt mit den existierenden Regeln in den verschiedenen nationalen Ligen überein, in denen es keine Beschränkungen für irgendeinen Wettbewerb gibt, wenn ein Spieler während des Wintertransferfensters verpflichtet wird“, so die UEFA.

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