Regionalliga Südwest: Wormatia Worms akzeptiert Strafe
Wormatia Worms hat nun bestätigt, dass der Verein aus der Regionalliga Südwest die Strafe akzeptieren wird. Bekanntlich soll der Verein mit einem Punktabzug und einer Geldstrafe sanktioniert werden. Denn ein sogenannter Fan des Klubs hatte sich komplett danebenbenommen.
Fan von Wormatia Worms greift Gästetrainer an
Das 1:1 zwischen Wormatia Worms und FK Pirmasens Ende Oktober 2018 in der Regionalliga Südwest sorgte für viel Aufsehen. Dabei geht es weniger um das Spiel selbst als um einen unerfreulichen Zwischenfall. Denn ein sogenannter Fan der Wormatia griff den Coach der Gäste vom FK Pirmasens an. Nach dem Spiel verzichtete Pirmasens übrigens auf einen Einspruch gegen die Wertung des Spiels – aufgrund der niedrigen Erfolgsaussichten. Somit blieb es zunächst beim 1:1 Remis. Allerdings wird es für Wormatia Worms nun teuer.
Team aus der Regionalliga Südwest akzeptiert Bestrafung
Denn der Regionalligist wird eine inzwischen verhängte Strafe akzeptieren. Darüber informierte Wormatia Worms nun in einer Pressemitteilung:
“Damit akzeptiert der Verein auch den beantragten Punktabzug im laufenden Spielbetrieb. Im Hinblick auf die sportliche Situation in der Regionalliga wiegt der Schritt der Anerkennung des Strafmaßes schwerer als die Anerkennung der beantragten Geldstrafe. Diese wurde zwar auch für sich genommen in einer empfindlichen Höhe ausgesprochen, nimmt jedoch keinen Einfluss auf die eigentlich rein sportlich verantwortete Tabellensituation.”
Ein Punkt Abzug plus 6.000 Euro Geldstrafe
Derzeit steht Wormatia Worms mit 20 Punkten auf dem 12. Tabellenplatz. Aufgrund der Bestrafung werden die Wormser aber einen Punkt verlieren – sehr ärgerlich für den Verein im Abstiegskampf. Nach dem Punktabzug liegt der Club nur noch zwei Zähler vor den möglichen und fünf Zähler vor den sicheren Abstiegsplätzen. Darüber hinaus müssen 6.000 Euro Geldstrafe berappt werden. Dazu erklärte der Verein weiterhin:
“Mit diesem Schritt, nach einem außerordentlichen Vorgang, akzeptiert der Verein die Bestrafung eines Kollektivs aufgrund des Verhaltens eines einzelnen Dritten. Da jedoch ein Verein durch seine Verantwortlichen, Mannschaften und auch Unterstützer nach außen auftritt und aktiv ist, hat er sich in Ausnahmefällen auch das Fehlverhalten Dritter zurechnen zu lassen.”
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