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Waldhof Mannheim: Lizenz für Uerdingen nicht einverstanden

Foto: SV Waldhof Mannheim/Imago/Thomas Frey

In Sachen Drittligaaufstieg kommt die Regionalliga Südwest nicht zur Ruhe. Der KFC Uerdingen 05 hat zwar die Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb in der 3. Liga erhalten, doch Konkurrent SV Waldhof Mannheim ist damit alles andere als einverstanden. Denn es gab Unstimmigkeiten bei der Überweisung einer für den Aufstieg notwendigen Finanzreserve, dennoch hatte der Zulassungsbeschwerdeausschuss des DFB hatte am 4. Juni entschieden, dass Uerdingen in der 3. Liga antreten darf. Nun will Waldhof gegen die DFB-Entscheidungen ein Schiedsgericht anrufen.

Regularien sollen eingehalten werden

„Zur Wahrung der Rechte unseres SV Waldhof Mannheim 07 im aktuellen Zulassungsverfahren haben wir nach ausführlicher rechtlicher Beratung am vergangenen Freitag, dem 15. Juni 2018, Klage vor dem Ständigen Schiedsgericht des DFB eingereicht“, teilte der Regionalligist am Mittwochabend in einer Erklärung mit. Die Mannheimer haben den Aufstieg sportlich verpasst, denn sie verloren in der Aufstiegsrunde gegen Uerdingen. „Wir haben großes Vertrauen in die dort zuständigen Personen und sind zuversichtlich, dass das Verfahren rechtzeitig und professionell abgeschlossen wird“, hieß es. Waldhof-Geschäftsführer Markus Kompp hatte schon Anfang Juni gesagt: „Regularien sind eben dafür da, eingehalten zu werden.“

Strafverfahren gegen Waldhof wegen des Spielabbruchs noch nicht entschieden

Dabei ist ein weiteres Verfahren ebenfalls noch nicht beendet: Das Rückspiel der Relegation gegen Uerdingen in Mannheim musste wegen massiver Ausschreitungen abgebrochen werden, der DFB-Kontrollausschuss hat Waldhof daher zum Abzug von neun Punkten in der kommenden Saison, einer Geldstrafe von 50.000 Euro sowie mehreren weiteren Auflagen verurteilt. Der SV Waldhof Mannheim hat noch bis morgen Nachmittag Zeit, gegen diese Entscheidung Einspruch einzulegen. Sollte der Verein sich nicht einverstanden erklären, dann muss das DFB-Sportgericht in der kommenden Woche über den ausgestellten Strafantrag entscheiden.

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